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Schweizer Waffenrecht

15 Artikel zum Schweizer Waffenrecht — WES, ABK, frei verkäufliche Waffen, Transport, Aufbewahrung, Erbwaffen, Munition und mehr.

Die Inhalte werden derzeit redaktionell aufbereitet und vor Veröffentlichung rechtlich geprüft. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr kantonales Waffenbüro oder einen Rechtsanwalt.

WG Art. 8 / SR 514.54

Waffenerwerbsschein (WES)

Der Waffenerwerbsschein (WES) ist die häufigste Bewilligungsform für den legalen Waffenerwerb in der Schweiz. Voraussetzungen, Antragsverfahren, Kosten und Gültigkeitsdauer.

WESBewilligungPistole
WG Art. 28 / SR 514.54

Ausnahmebewilligung (ABK)

Die Ausnahmebewilligung gemäss Art. 28 WG erlaubt den Erwerb verbotener Waffen unter strengen Voraussetzungen. Antragsverfahren, Begründung, Behördenpraxis.

ABKverbotene WaffenSturmgewehr
WG Art. 10 + 11 / SR 514.54

Privater Kaufvertrag (Frei verkäufliche Waffen)

Privater Erwerb frei verkäuflicher Waffen ohne Bewilligung — Inhalt des schriftlichen Kaufvertrags, Aufbewahrungspflicht, Identitätsprüfung nach Art. 11 WG.

Kaufvertragfreiprivat
WG Art. 10 / SR 514.54

Frei verkäufliche Waffen

Welche Waffen sind in der Schweiz ohne Bewilligung frei erwerbbar? Vorderlader, Druckluftwaffen, einzelne Jagdwaffen — Abgrenzung zur WES- und ABK-Pflicht.

freiVorderladerDruckluft
WG Art. 28 / WV Art. 27 / SR 514.541

Waffentransport in der Schweiz

Wie transportiere ich Waffen legal? Vorschriften zu ungeladen, getrennt von Munition, geschlossenes Behältnis. Ausnahmen für Schiessstand, Jagd, Büchsenmacher.

TransportSchiessstandJagd
WG Art. 26 / SR 514.54

Aufbewahrung von Waffen und Munition

Pflicht zur sicheren Aufbewahrung gemäss WG Art. 26 — Schutz vor unbefugtem Zugriff, getrennte Lagerung von Waffe und Munition, Anforderungen an Waffenschränke.

AufbewahrungWaffenschrankSicherheit
WG Art. 12a / SR 514.54

Übernahme der persönlichen Ordonnanzwaffe

Nach Beendigung des Militärdienstes können Schweizer Armeeangehörige ihre persönliche Ordonnanzwaffe behalten. Verfahren, Umbau auf halbautomatisch, Eintragung als WES-Waffe.

OrdonnanzwaffeStgw 90Stgw 57
WG Art. 6a / SR 514.54

Erbwaffen

Übergang von Waffen im Erbfall — Meldepflicht ans kantonale Waffenbüro, 6-Monats-Frist, Behördenmeldung, Veräusserung oder Verschrottung.

ErbschaftMeldepflichtkantonales Waffenbüro
WG Art. 15-19 / SR 514.54

Munitionserwerb

Voraussetzungen für den legalen Munitionskauf in der Schweiz — Ausweispflicht, Mengenbegrenzungen, Trennung von Waffe und Munition beim Transport.

MunitionErwerbAusweis
SR 514.54 / SR 514.541

Schweizer Waffengesetz — Überblick

Systematik des Schweizer Waffengesetzes (WG, SR 514.54) und der Waffenverordnung (WV, SR 514.541) — Kategorien, Bewilligungsstufen, Bundesvollzug, kantonale Zuständigkeit.

WaffengesetzWGWV
WG Art. 38 / SR 514.54

Das kantonale Waffenbüro

Anlaufstelle für alle waffenrechtlichen Bewilligungen — Adressen aller 26 Kantone, Aufgabenbereich, typische Verfahrensdauer, Gebühren.

WaffenbürokantonalBehörde
WG Art. 22-25 / WV Art. 30-46

Waffenimport und -export

Ein- und Ausfuhr von Waffen — EU-Waffenpass, Bewilligung des SECO, Anmeldung beim Zoll. Unterschiede zwischen Schengen- und Drittstaaten.

ImportExportZoll
WG Art. 33-35 / SR 514.54

Strafbare Handlungen nach Waffengesetz

Übersicht der strafbaren Tatbestände — illegaler Waffenbesitz, fahrlässige Aufbewahrung, illegaler Handel. Strafrahmen nach Art. 33 WG, Verfahrensablauf.

Strafrechtillegaler BesitzAufbewahrung
WG Art. 7 / WV Art. 12 / SR 514.541

Erwerbsbeschränkungen für Ausländer

Welche Staatsangehörige sind nach Art. 12 WV vom Waffenerwerb in der Schweiz ausgeschlossen? Sonderregelungen für B-Bewilligungsinhaber.

AusländerB-BewilligungVerbot
WG Art. 4 / SR 514.54 + Schiessverordnung

Rechtliches rund um den Schiessstand

Vorschriften für Schiessanlagen und Schützenvereine — Aufsicht, obligatorisches Schiessen, Munitionsbeschränkungen, Versicherungspflicht.

SchiessstandVereinobligatorisch