Gemäss Art. 12 WV sind Staatsangehörige folgender Länder vom Waffenerwerb in der Schweiz ausgeschlossen: Serbien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien. Personen mit Aufenthaltsbewilligung B benötigen für alle Waffen zwingend einen Waffenerwerbsschein (WES).