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Gemäss Art. 12 WV sind Staatsangehörige folgender Länder vom Waffenerwerb in der Schweiz ausgeschlossen: Serbien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien. Personen mit Aufenthaltsbewilligung B benötigen für alle Waffen zwingend einen Waffenerwerbsschein (WES).

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